recht haben oder Recht haben?
Verbindungen zwischen Verben und Nomen, Adjektiven, Adverbien oder anderen Verben bereiten Deutschlernenden sowie Muttersprachlern und Muttersprachlerinnen häufig Schwierigkeiten. Mal geht es um die Getrennt- und Zusammenschreibung, ein anderes Mal um die Groß- und Kleinschreibung.
Bei der Wortverbindungen mit dem Nomen das Recht und einem Verb einerseits oder dem Adjektiv bzw. Adverb recht und einem Verb andererseits stellen wir uns oftmals die Frage, ob wir groß- oder kleinschreiben müssen. Wenn wir einer Person sagen wollen, dass sie mit seiner/ihrer Handlung oder Aussagen richtig liegt, stoßen wir häufiger auf die Frage, ob es nun “Du hast recht“ oder “Du hast Recht” heißt.
Groß- oder Kleinschreibung?
Von der Dudenredaktion werden zwar beide Schreibweisen akzeptiert, die Schreibweise recht haben jedoch empfohlen.
Recht - groß als Nomen
Ein Grund könnte sein, dass Verbverbindungen mit dem Nomen das Recht immer einen juristischen Bezug herstellen (z.B. Sie haben das Recht zu schweigen).
recht - klein im Sinne von "richtig"
Im Gegensatz dazu trägt das Adjektiv recht die Bedeutung “richtig”, die in unserem Beispielsatz “Du hast recht” zum Ausdruck gebracht wird.
Fazit
Je nachdem, ob man sich auf das Gesetz bezieht oder auf die Eignung oder Korrektheit von etwas, muss man zwischen der Groß- und Kleinschreibung unterscheiden.
Wenn es darum geht, auszudrücken, dass jemand im Recht ist oder sich im Recht sieht, sind beide Schreibungen möglich.
Ob ihr nun Ich habe recht oder Ich habe Recht schreibt, spielt keine Rolle, da beide Schreibweisen möglich sind!
Beide Varianten sind möglich:
recht haben* und Recht haben
*Die markierte Schreibweise wird empfohlen.
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